Revision erfolgreich: Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten „Anästhesistin“ wegen Mordes und versuchten Mordes aufgehoben
Bundesgerichtshof hebt Urteil teilweise auf
Karlsruhe(TS) Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf die Revision der Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 25. Mai 2022 teilweise aufgehoben, das unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes ergangen war.
Hintergrund der Angeklagten
Die heute 53-jährige Angeklagte, keine approbierte Ärztin, war ab Ende 2015 in einem Krankenhaus als Ärztin tätig. Unter Vorlage gefälschter Dokumente hatte sie sich mit einem unrichtigen Lebenslauf beworben. Dort arbeitete sie zunächst in der Inneren Abteilung, wechselte dann aber zwischen März 2016 und November 2017 in die Anästhesie. Die dabei begangenen Fehler sind Grundlage der ihr angelasteten Delikte.
Rechtsprechung und Revision
Das Landgericht verurteilte die Angeklagte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hob jedoch den Schuldspruch bezüglich Mordes und versuchtem Mord teilweise auf, da das Landgericht nicht alle relevanten Aspekte berücksichtigt hatte. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Ausblick
Der neue Tatrichter muss umfassende Feststellungen treffen, insbesondere zur Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten und zu ihren Verhaltensauffälligkeiten. Eine korrigierte Einziehungsentscheidung wurde ebenfalls getroffen.
Vorinstanz und Abschluss
Die Vorinstanz war das Landgericht Kassel. Der Bundesgerichtshof klärte den Fall am 20. Februar 2024 in Karlsruhe.
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